FAQ – RSA21 Deutsch

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu den RSA-21-Onlineschulungen von rsa-online.net. Wir erklären, welchen Kurs Sie benötigen, wie Buchung und Kurszuweisung funktionieren, wie lange die Schulung dauert und welchen Teilnahmenachweis Sie nach dem Abschluss erhalten.

Die Schulungen richten sich an Unternehmen, Kommunen und Personen, die Arbeitsstellen an innerörtlichen Straßen, Landstraßen, Kraftfahrstraßen oder Autobahnen planen, einrichten, betreuen oder kontrollieren. Die Kursinhalte sind für Deutschland konzipiert und orientieren sich insbesondere an RSA 21, MVAS 99 und ZTV-SA 97.

RSA 21 ist die Abkürzung für „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“, Ausgabe 2021. Die Richtlinien beschreiben, wie Arbeitsstellen an Straßen verkehrsrechtlich abgesichert werden sollen.

Dazu gehören unter anderem Verkehrszeichen, Absperrgeräte, Fahrbahnmarkierungen, Verkehrsführungen sowie die Sicherung von Arbeitsstellen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Landstraßen, Kraftfahrstraßen und Autobahnen.

Die RSA 21 ersetzte die vorherige Ausgabe RSA 95 und wurde für Bundesstraßen durch das Bundesverkehrsministerium bekannt gegeben.

MVAS 99 steht für „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“.

Das Merkblatt beschreibt, welche Fachkenntnisse verantwortliche Personen für die Planung, Einrichtung, Überwachung und Kontrolle von Arbeitsstellen an Straßen benötigen. Es enthält außerdem Schulungspläne für unterschiedliche Tätigkeitsbereiche und Straßentypen.

MVAS 99 ergänzt damit die technischen Anforderungen aus RSA 21 und ZTV-SA 97 um Vorgaben zu den erforderlichen Fachkenntnissen.

Fehler bei der Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen können nicht nur zu Unfällen, sondern auch zu erheblichen rechtlichen Folgen führen. Wer ohne ausreichende Fachkenntnis Verkehrszeichen, Leitkegel, Absperrungen oder andere Verkehrseinrichtungen falsch einsetzt, kann die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden.

Das Strafgesetzbuch stellt gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr unter Strafe, wenn dadurch Leib oder Leben anderer Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. Deshalb ist es wichtig, dass verantwortliche Personen die Anforderungen aus RSA 21, MVAS 99 und den einschlägigen verkehrsrechtlichen Vorgaben kennen.

Eine RSA-21- oder MVAS-99-Schulung hilft dabei, Arbeitsstellen fachgerecht zu planen, einzurichten, zu überwachen und typische Fehler bei der Verkehrssicherung zu vermeiden.

Die drei Regelwerke behandeln unterschiedliche, aber miteinander verbundene Bereiche der Verkehrssicherung:

Die RSA 21 beschreibt die verkehrsrechtliche Sicherung und Verkehrsführung an Arbeitsstellen. MVAS 99 behandelt die erforderlichen Fachkenntnisse der verantwortlichen Personen. ZTV-SA 97 enthält zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Anforderungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen.

In der Praxis werden die Regelwerke gemeinsam berücksichtigt. Welches Regelwerk im konkreten Fall anzuwenden ist, hängt unter anderem von der Straße, der Tätigkeit, dem Auftrag und den Vorgaben der zuständigen Behörde ab.

Ein Schulungsnachweis wird insbesondere von Personen benötigt, die für die Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen verantwortlich sind oder entsprechende Aufgaben planen, anordnen, einrichten, überwachen oder kontrollieren.

Dazu können Beschäftigte von Bauunternehmen, Straßenbauunternehmen, Verkehrssicherungsunternehmen, Kommunen, Straßenmeistereien, Ingenieur- und Planungsbüros sowie Auftraggebern gehören.

Welche Qualifikation im Einzelfall erforderlich ist, ergibt sich aus der konkreten Tätigkeit sowie den Vorgaben des Auftraggebers, der Ausschreibung oder der zuständigen Behörde.

Nach einem Unfall an einer Arbeitsstelle wird regelmäßig geprüft, ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Dabei steht auch die Frage im Raum, ob die Verkehrszeichen, Absperrungen, Leitkegel und sonstigen Verkehrseinrichtungen so aufgestellt wurden, wie es in der verkehrsrechtlichen Anordnung vorgesehen war.

Die Anordnung erfolgt in der Regel durch die zuständige Behörde auf Grundlage von § 45 StVO. Für das Unternehmen bedeutet das: Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen müssen fachgerecht, vollständig und nachvollziehbar umgesetzt werden. Weicht die tatsächliche Absicherung von der Anordnung ab, kann dies erhebliche rechtliche und haftungsrechtliche Folgen haben.

Wurde die Anordnung dagegen ordnungsgemäß umgesetzt, richtet sich die weitere Prüfung darauf, ob die behördliche Anordnung selbst ausreichend und korrekt war. Genau deshalb sind Fachkenntnisse nach RSA 21 und MVAS 99 so wichtig: Verantwortliche Personen müssen erkennen, was angeordnet wurde, wie es praktisch umzusetzen ist und welche Abweichungen gefährlich werden können.

Eine pauschale gesetzliche Schulungspflicht für jede Person, die an einer Straßenbaustelle arbeitet, besteht nicht. Verantwortliche Personen müssen jedoch über die erforderlichen Kenntnisse zur ordnungsgemäßen Sicherung von Arbeitsstellen verfügen.

Ein entsprechender Qualifikationsnachweis kann sich insbesondere aus Vertragsbedingungen, Ausschreibungen, behördlichen Anordnungen oder den Anforderungen des Auftraggebers ergeben. Bei Arbeiten im Bundesfernstraßenbau wird die Qualifikation nach MVAS 99 in den dafür vorgesehenen Fällen verlangt.

Vor einer Buchung sollte deshalb geprüft werden, welcher Nachweis für den konkreten Auftrag und Tätigkeitsbereich gefordert wird.

Die RSA-21-Schulungen von rsa-online.net werden vollständig online am PC oder Laptop absolviert. Tablet, iPad und Smartphones sind für die Durchführung der Schulung nicht geeignet. Die Teilnehmenden bearbeiten die Inhalte zeitlich und örtlich flexibel .

Nach vollständiger Bearbeitung wird die Teilnahme dokumentiert und eine Teilnahmebescheinigung über die absolvierten Kursinhalte ausgestellt.

Ob ein Auftraggeber oder eine zuständige Stelle für einen bestimmten Auftrag zusätzliche Anforderungen stellt oder ausschließlich bestimmte Schulungsformen akzeptiert, sollte vorab anhand der Ausschreibung oder direkt bei der betreffenden Stelle geprüft werden.

Für Teilnahmebescheinigungen nach MVAS 99 besteht keine für sämtliche Auftraggeber und Tätigkeitsbereiche einheitliche Gültigkeitsdauer. Entscheidend sind die Anforderungen des jeweiligen Auftraggebers, der Ausschreibung oder der zuständigen Behörde.

Regelwerke, technische Anforderungen und die praktische Umsetzung der Verkehrssicherung können sich ändern. Deshalb kann eine regelmäßige Auffrischung der Fachkenntnisse sinnvoll oder vom Auftraggeber verlangt sein.

Wenn ein bestimmter Nachweis für einen Auftrag benötigt wird, sollte vorab geklärt werden, welches Ausstellungsdatum und welche Schulungsinhalte akzeptiert werden.

Wer Arbeitsstellen an Straßen plant, einrichtet, überwacht oder kontrolliert, trägt Verantwortung für die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern, Beschäftigten und Dritten. Verkehrszeichen, Absperrungen, Leitkegel und andere Verkehrseinrichtungen dürfen nicht beliebig aufgestellt werden, sondern müssen sich an den behördlichen Anordnungen und den geltenden Regelwerken orientieren.

Fehler bei der Verkehrssicherung können erhebliche rechtliche und praktische Folgen haben. Ein Schulungsnachweis dokumentiert, dass sich die verantwortliche Person mit den Anforderungen der RSA 21, MVAS 99 und den Grundlagen der Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen befasst hat.

Die Teilnahmebescheinigung von rsa-online.net dient Unternehmen, Auftraggebern und verantwortlichen Personen als Nachweis über die absolvierte Schulung. Welche Nachweise im konkreten Auftrag verlangt werden, ergibt sich aus der Ausschreibung, dem Auftraggeber oder der zuständigen Behörde.

Für die Buchung erstellen Sie zunächst ein Benutzerkonto. Anschließend wählen Sie den benötigten RSA-21-Onlinekurs aus und schließen die Bestellung ab.

Bei Zahlung per PayPal oder Kreditkarte wird der Kurs sofort freigeschaltet. Ihre gebuchten Schulungen finden Sie nach dem Login unter „Meine Kurse“. Dort können Sie den Kurs selbst absolvieren oder gebuchte Kurse anderen Personen zuweisen.

Die Schulung kann zeitlich flexibel bearbeitet und zwischendurch unterbrochen werden. Nach dem vollständigen Abschluss erhalten die Teilnehmenden ihre Teilnahmebescheinigung per E-Mail. Der Nachweis steht zusätzlich online zum Download bereit.

Ja. Unternehmen können mehrere RSA-21-Onlinekurse bestellen und diese anschließend einzelnen Mitarbeitern oder anderen teilnehmenden Personen zuweisen. Für jede Person wird ein eigener Kurs benötigt.

Nach erfolgreicher Bezahlung öffnen Sie in Ihrem Benutzerkonto die Seite „Meine Kurse“. Dort tragen Sie Vorname, Nachname, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse der jeweiligen Person ein. Anschließend versenden Sie über „Teilnehmer-E-Mail senden“ einen persönlichen Zugangslink.

Die teilnehmende Person benötigt kein eigenes Benutzerkonto. Nach Abschluss bestätigt sie, dass sie den Kurs selbstständig absolviert und die Inhalte verstanden hat. Für die Teilnahmebescheinigung wird außerdem ein aktuelles Lichtbild benötigt. Dafür genügt ein gut erkennbares Foto vor einem neutralen Hintergrund.

Die meisten Teilnehmenden benötigen für einen RSA-21-Onlinekurs weniger als acht Stunden. Die tatsächliche Bearbeitungszeit hängt vom gewählten Kurs, den Vorkenntnissen und dem persönlichen Lerntempo ab.

Die Schulung kann jederzeit unterbrochen und später fortgesetzt werden. Es besteht kein festes tägliches Zeitfenster. Dadurch lässt sich der Kurs flexibel in den Arbeitsalltag integrieren.

Einzelne Abschnitte können bei Bedarf erneut angesehen und in Ruhe nachgearbeitet werden.

Bei unseren RSA-21-Onlinekursen findet keine klassische Abschlussprüfung statt. Die Teilnehmenden bearbeiten die Kursinhalte eigenverantwortlich und bestätigen am Ende, dass sie die Schulung selbstständig absolviert und die Inhalte verstanden haben.

Die erfolgreiche Bearbeitung des Kurses wird dokumentiert. Anschließend erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung über die absolvierten Schulungsinhalte.

Ja. Der Kurs „Kraftfahrstraße und Autobahn“ baut auf den Grundlagen für Arbeitsstellen innerhalb geschlossener Ortschaften und auf Landstraßen auf.

Der Autobahnkurs enthält daher nicht automatisch sämtliche Inhalte des Grundlagenkurses. Teilnehmende sollten zuerst den Kurs „Innerhalb geschlossener Ortschaften und Landstraßen“ absolvieren oder bereits über einen entsprechenden Schulungsnachweis verfügen.

Anschließend vermittelt der weiterführende Kurs die besonderen Anforderungen an Arbeitsstellen auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen.

Ja. Die Schulungsinhalte von rsa-online.net sind für den Einsatz in Deutschland konzipiert und orientieren sich insbesondere an RSA 21, MVAS 99 und ZTV-SA 97.

Nach Abschluss erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung über die absolvierten Kursinhalte. Sie dient als Nachweis der Teilnahme und kann Unternehmen, Auftraggebern oder zuständigen Stellen vorgelegt werden.

Welche konkreten Anforderungen ein Auftraggeber oder eine Behörde an einen Schulungsnachweis stellt, entscheidet die jeweils zuständige Stelle. Bei besonderen Ausschreibungs- oder Auftragsbedingungen empfehlen wir deshalb, die geforderten Nachweise vor der Buchung zu prüfen.

Ja. Beim Kauf von zehn RSA-21-Onlinekursen erhalten Sie einen zusätzlichen Kurs kostenlos. Sie bezahlen somit zehn Kurse und bekommen insgesamt elf Kurse.

Wählen Sie den gewünschten Kurs aus und bestellen Sie eine Menge von zehn Stück. Nach Abschluss der Bestellung ergänzen wir den elften Kurs als Gratiskurs in Ihrer Kursübersicht.

Anschließend können Sie alle Kurse wie gewohnt den jeweiligen Teilnehmenden zuweisen.

Die RSA-21-Onlinekurse von rsa-online.net sind in Deutsch, Englisch, Niederländisch und Polnisch verfügbar.

Unternehmen können dadurch auch internationale oder mehrsprachige Teams in einer verständlichen Sprache schulen. Achten Sie bei der Bestellung darauf, für jede teilnehmende Person die passende Sprachversion auszuwählen.

Weitere Fragen beantworten wir gern über das Kontaktformular. Alternativ bietet die Kursübersicht einen schnellen Überblick über alle RSA 21 Onlinekurse.

Zur Auswahl stehen Kurse für Innerorts, Landstraße, Kraftfahrstraße und Autobahn.

Fachliche Grundlage und Aktualität

Die Antworten auf dieser FAQ-Seite beziehen sich auf die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen und orientieren sich insbesondere an RSA 21, MVAS 99 und ZTV-SA 97. Ergänzend werden die behördliche Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach § 45 StVO sowie mögliche rechtliche Folgen fehlerhafter Verkehrssicherung, insbesondere im Zusammenhang mit gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr nach § 315b StGB, berücksichtigt.

Die Inhalte wurden fachlich für die RSA-21-Onlineschulungen von rsa-online.net aufbereitet. Maßgeblich für konkrete Arbeitsstellen, Ausschreibungen und Nachweispflichten sind immer die jeweilige behördliche Anordnung, die Vorgaben des Auftraggebers sowie die im Einzelfall geltenden Regelwerke.

Stand: August 2026